Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI - www.aaps-hannover.de

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Der Pflegedienst AAPS -
Ambulanter Assistenz- und Pflegeservice Hannover und Umland

 

 

 

ist tätig in:

Hannover

und Umland

 

 

 

Mitglied im:

Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e. V.
VDAB - Verein Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e. V.

 

 

 

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Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Jemanden selbst pflegen bedeutet viel Verantwortung. Da ist es gut, wenn es jemanden gibt, der mit kompetentem Ratschlag unterstützen kann.

 

Wenn Sie Pflegegeld beziehen

  • sind Sie verpflichtet, die häusliche Pflegesituation durch eine Pflegefachkraft eines autorisierten Dienstes in regelmäßigen Abständen überprüfen zu lassen.

 

Dieser Beratungseinsatz dient

  • nicht nur der Kontrolle, sondern vielmehr der Beratung des Pflegebedürftigen und der Pflegeperson hinsichtlich z. B. Pflege- und Hilfsmitteln, Pflegekursen, Wohnraumanpassung und vielem mehr, um die Pflege zu erleichtern.

 

Die Kosten

  • für den Beratungseinsatz übernimmt die Pflegekasse.

Alle notwendigen Formulare haben wir vorrätig und sorgen für die Weiterleitung an die zuständige Pflegekasse.

 

Bei einer Einstufung in die

  • Pflegestufen I und II muss alle 6 Monate, bei Einstufung in
  • Pflegestufe III alle 3 Monate ein Beratungseinsatz erfolgen.

 

Vereinbaren Sie Ihren nächsten Termin mit uns:

 

 

Frau Schmid 0511 / 67 66 49 73 schmid@aaps-hannover.de oder

 

Frau Holtrup 0511 / 67 66 49 74 holtrup@aaps-hannover.de

 

 

 


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