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Der Pflegedienst AAPS -
Ambulanter Assistenz- und Pflegeservice Hannover und Umland
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ist tätig in:
Hannover
und Umland
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Mitglied im:
Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e. V.

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Hauptinhalt
Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI
Jemanden selbst pflegen bedeutet viel Verantwortung. Da ist es gut, wenn es jemanden gibt, der mit kompetentem Ratschlag unterstützen kann.
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Wenn Sie Pflegegeld beziehen
- sind Sie verpflichtet, die häusliche Pflegesituation durch eine Pflegefachkraft eines autorisierten Dienstes in regelmäßigen Abständen überprüfen zu lassen.
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Dieser Beratungseinsatz dient
- nicht nur der Kontrolle, sondern vielmehr der Beratung des Pflegebedürftigen und der Pflegeperson hinsichtlich z. B. Pflege- und Hilfsmitteln, Pflegekursen, Wohnraumanpassung und vielem mehr, um die Pflege zu erleichtern.
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Die Kosten
- für den Beratungseinsatz übernimmt die Pflegekasse.
Alle notwendigen Formulare haben wir vorrätig und sorgen für die Weiterleitung an die zuständige Pflegekasse.
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Bei einer Einstufung in die
- Pflegestufen I und II muss alle 6 Monate, bei Einstufung in
- Pflegestufe III alle 3 Monate ein Beratungseinsatz erfolgen.
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Vereinbaren Sie Ihren nächsten Termin mit uns:
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Frau Schmid 0511 / 67 66 49 73 schmid@aaps-hannover.de oder
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Frau Holtrup 0511 / 67 66 49 74 holtrup@aaps-hannover.de
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